Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020



Zweiter Wahlgang am 11. Oktober erforderlich.

Bei der Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit erreicht. Wahlleiter Miko Runkel gab das vorläufige Endergebnis um 19.42 Uhr bekannt.

Die Wahlbeteiligung lag bei 49,71% und damit deutlich höher als 2013.

Da keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erreicht hat, ist am Sonntag, 11. Oktober ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei dieser Wahl genügt die einfache Mehrheit der Stimmen.

Der Stadtwahlausschuss stellt das amtliche Endergebnis der heutigen Wahl in seiner Sitzung am Donnerstag, 24.09., 10 Uhr fest.

*Quelle: https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/ rathaus/wahlen/ob-wahl/index.html



 


Zweiter Wahlgang vom 11. Oktober 2020



Sven Schulze zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gewählt

Um 19.32 Uhr gab Wahlleiter Miko Runkel das vorläufige Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz bekannt. Demnach bekam Sven Schulze die meisten der abgegebenen Stimmen im zweiten Wahlgang und ist damit zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gewählt.

Die Wahlbeteiligung lag bei 46,87% und damit deutlich höher als 2013, jedoch geringer als beim ersten Urnengang vor drei Wochen (49,71%). Der zweite Wahlgang war nötig, weil keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht hatte.

Der Stadtwahlausschuss stellt das amtliche Endergebnis der Wahl in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020, 10 Uhr, fest.

*Quelle: https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/ rathaus/wahlen/ob-wahl/index.html



 


Änderung im Ortschaftsrat




Matthias Freitag


Carsten Reusch

Mit der Ortschaftsratssitzung vom 26. Mai 2020 haben wir unser langjähriges Mitglied, Herrn Matthias Freitag, aus dem Ortschaftsrat verabschiedet. Herr Matthias Freitag hat im Mai 2020 seinen Wohnsitz von Klaffenbach in den Stadtteil Harthau verlegt. Der Wohnortwechsel hat die Beendigung der Ortschaftsratstätigkeit zur Folge.

Gemäß § 66 Absatz 1 Satz 3 SächsGemO ist das Wahlgebiet die Ortschaft. Wahlberechtigt und wählbar sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger der Gemeinde. Lt. § 66 Absatz 1 i. V. m. § 34 Absatz 1 SächsGemO scheiden die Mitglieder aus dem Ortschaftsrat aus, bei denen während der Wahlperiode der Verlust der Wählbarkeit gemäß § 31 Absatz 1 SächsGemO eintritt.

Nach § 34 Absatz 2 i. V. mit § 69 SächsGemO rückt die/der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerberin/Bewerber nach. Der Stadtwahlausschuss hat als amtliches Endergebnis der Ortschaftsratswahlen vom 26. Mai 2019 festgestellt, dass in der Ortschaft Klaffenbach für die Freien Wähler der Gemeinde Klaffenbach e.V. („FWK“ e. V.) als nächste Ersatzperson Herr Carsten Reusch gewählt wurde.


Matthias, wir wünschen Dir alles erdenklich Gute auf deinem weiteren Wege und heißen gleichzeitig Cartsen herzlichst Willkommen in unserer Runde.





Coronahilfe für Klaffenbach



Alle aktuellen Informationen rund um die vorherrschende CORONA-PANDEMIE gibt es auf der Homepage von Klaffenbach unter www.chemnitz-klaffenbach.de

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+ + + Coronavirus - Hilfe für unsere Mitbürger + + +
+ + + Sonderblatt Klaffenbacher Anzeiger + + +

Liebe Klaffenbacherinnen und Klaffenbacher,

als PDF Link und Grafik anbei finden Sie das Sonderblatt Maßnahmen gegen das Coronavirus - Hilfe für unsere Mitbürger.

PDF Download:
Anzeiger_Sonderblatt_CoronaVirus.pdf

Ausserdem danken wir schon einmal allen Helfern, die sich bisher auf den Hilfe-Aufruf gemeldet haben. Weitere Informationen folgen natürlich schnellstmöglich.




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Freitag, 05.06.2020

Ab 6. Juni 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Das sächische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.

Mundschutzpflicht und Abstandsregeln bleiben
Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern.

Regeln für private Zusammenkünfte und Feiern
Private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen. Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig.

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern unter Auflagen möglich
Erlaubt sind künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln. Es sind dafür die Hygienemaßnahmen, die Anzahl der Besucher, der zeitliche Umfang des Besuches und die Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten zu bestimmen.

Was nicht möglich ist
Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern. Sie sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Neue Handlungsgrenze
Um auf Neuinfektionen schnell reagieren zu können, hat die Staatsregierung ein einheitliches Vorgehen in Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen beschlossen. Demnach ergreifen die Behörden erste infektionshemmende Maßnahmen spätestens bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Steigt in einer Region die Zahl der Neuinfektionen auf 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen werden weitergehende Maßnahmen ergriffen, um den Ausbruch einzudämmen und ein Ausbreiten auf andere Regionen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählen auch Kontaktbeschränkungen. Geltungsdauer

Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Dienstag, 12.05.2020

12. Mai 2020: Kitas und Schulen im Primarbereich öffnen ab 18. Mai

Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai 2020 wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächische Kabinett am 12. Mai 2020 beschlossen. Danach ist der Besuch von Schulen einschließlich Schulen des zweiten Bildungsweges unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet. Abweichend davon finden Unterricht und schulische Veranstaltungen für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt.

Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden.

Allgemeine Hygiene
Zugang zu den Einrichtungen haben nur Personen ohne SARS-CoV-2-Infektion und ohne die bekannten Krankheitssymptome. Zeigt eine Person Symptome, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, kann ihr der Zugang zur Einrichtung verweigert werden. Von allen Personen in den Einrichtungen wird erwartet, dass sie die bekannten Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette beachten.

Schulbetrieb
Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen (Primarstufe) sowie für Schüler der Unterstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Klassenstufen 1 bis 3) findet der Unterricht im Klassenverband statt.

Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 (Sekundarstufe II) einschließlich der berufsbildenden Schulen werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Kindertagesstätten und Horte
Regelungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflege Kinder werden in aller Regel an den Kindertageseinrichtungen sowie an den heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen während der üblichen Öffnungszeiten im Rahmen des jeweiligen Betreuungsvertrages betreut. Die Betreuung findet in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt.

Die Hortbetreuung von Schülern der Grund- und Förderschulen sowie von Schülern der Unterstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird während der üblichen Hortzeiten gemäß dem jeweiligen Betreuungsvertrag sichergestellt. Hort und Schule stimmen die Betreuung von Schülern miteinander ab. Die Zusammensetzung des Klassenverbandes ist soweit als möglich bei der Bildung von Hortgruppen zu berücksichtigen. Hortgruppen sollen nicht aus Schülern mehrerer Klassenverbände zusammengesetzt werden. Abweichungen hiervon bleiben aber möglich.

Geltungsdauer
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Sonntag, 03.05.2020

Ab 4. Mai 2020: Außensportanlagen dürfen unter Auflagen wieder genutzt werden

Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer Kabinettssitzung vom 30. April 2020 darauf verständigt.

»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Unsere Sportlerinnen und Sportler sehnen sich danach, ihr Training zum Teil wieder aufnehmen zu können. Deshalb freue ich mich über die neue Regelung, die ein wichtiges Signal für den Breitensport und das Vereinsleben im Freistaat Sachsen ist. Ich appelliere aber an alle Sportler und Trainer, nicht nur die Regeln im Spiel, sondern auch jene in der Pandemiebekämpfung einzuhalten«, so Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.

Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Mittwoch, 19.04.2020

Ab 20. April 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Im Freistaat Sachsen gelten ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 17. April. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.

Alle aktuellen, amtlichen Bekanntmachungen zu den Themen:

  • Kontaktbeschränkung bleibt, Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bei Einkauf und Fahrten mit Bus und Bahn
  • Ausgangsbeschränkungen fallen weg
  • Wer darf öffnen?
  • Was ist weiterhin untersagt?
  • Übersicht Bußgelder
  • Neue Allgemeinverfügungen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu Hygieneauflagen
  • Neue Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb
  • Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/ amtliche-bekanntmachungen.html

Geltungsdauer:
Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/ amtliche-bekanntmachungen.html

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Mittwoch, 15.04.2020

Sächsische Pressekonferenz zur Lockerung der Corona-Maßnahmen

Ausgangsbeschränkung ab Montag, dem 20. April, aufgehoben, Kontaktbeschränkung bleibt.

In Sachsen wird die strenge Ausgangsbeschränkung ab Montag aufgehoben. Das teilte Ministerpräsident Michael Kretschmer am Vorabend mit. Das Kontaktverbot bleibe aber bestehen. Damit könne zu den Menschen aus dem eigenen Haushalt dann auch Kontakt zu einer weiteren Person aufgenommen werden. Kretschmer lobte das bisher verantwortungsbewusste Verhalten der Bürger. Dies machen die vorsichtigen Schritte möglich. Der Regierungschef appellierte zugleich die erreichten Erfolge nicht zu gefährden und verantwortsvoll mit den Lockerungen umzugehen.

Weitere Lockerungen sind:

  • Für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen.
  • Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern dürfen ab Montag, dem 20. April, unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen öffnen.
  • Bau- und Gartenmärkte sollen ab Montag, dem 20. April, wieder für Privatkunden öffnen. Die Bedingungen dafür werden am Freitag, dem 20. April, mitgeteilt.
  • Friseure dürfen unter strengen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen.


Verboten bleiben bis zum 31. August 2020 im Freistaat weiterhin Großveranstaltungen.

Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/corona-virus-sachsen-ticker-mittwoch-fuenfzehnter-april100.html

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Freitag, 20.03.2020

Auch wir vom Verein der FWK e.V. möchten den Klaffenbacher Bürgerinnen und Bürgern, aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation, unsere Hilfe anbieten.

Vor allem für alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen, denen empfohlen wird nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und große Menschenmengen zu meiden, stellen schon die nötigsten Handlungen wie z.B. Lebensmitteleinkäufe derzeit eine extrem hohe Ansteckungsgefahr und Belastung dar.

Wir suchen daher hilfsbereite Mitbürger, die sich um Einkäufe für diese Personen, aber auch um evtl. andere anfallende Unterstützung, kümmern könnten.

Habt ihr Interesse und könnt mithelfen?
Oder kennt ihr jemanden der dringend Hilfe benötigt?
Dann wendet euch per Anruf, SMS oder Whatsapp an: 0176-21049216


Vielen Dank und bleibt alle gesund und munter!

#VereineHelfen #Gemeinsamstark #BleibtzuHause #CoronaHilfe #FürKlaffenbach


Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadt Chemnitz zum Thema CORONAVIRUS gibt es übrigens auf der Homepage von Klaffenbach unter www.chemnitz-klaffenbach.de

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Freitag, 05.06.2020

Ab 6. Juni 2020: Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas

Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde am 3. Juni 2020 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Bis Ende Juni 2020 bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen.

Was ist neu an Schulen?
Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Abgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.

Für Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 und für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Was ist neu in Kitas?
Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. An der täglichen »Gesundheitsbescheinigung« durch die Eltern wird festgehalten. Geltungsdauer.

Geltungsdauer
Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Dienstag, 12.05.2020

12. Mai 2020: Weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen ab 15. Mai – Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

Die Sächsische Staatsregierung hat die erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

Welche Versammlungen sind erlaubt? Wer darf öffnen?
Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte von Schulkindern in der eigenen Wohnung mit bis zu drei weiteren Klassenkameraden, um gemeinsam lernen zu können. Das gilt auch für Treffen mit Kindern der eigenen festen Kita-Gruppe, damit Sorgeberechtigte sich die Kinderbetreuung teilen können.

Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen sind bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Versammlungen nach dem Versammlungsrecht sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, und sichergestellt ist, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird. Möglich wird der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen.

Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.

Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung, wenn ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept zur Hygiene vorliegt sowie professionellen Betreuung sichergestellt ist.

Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen.

Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbungsbetriebe dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt.

Was muss weiterhin geschlossen bleiben? Was ist noch nicht erlaubt?
Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution.

Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe. Ausnahmen können durch die zuständigen Landkreise und zuständigen Kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in besonders gelagerten Einzelfällen erteilt werden, soweit dies infektionsschutzrechtlich vertretbar ist.

Neue Handlungsgrenze
Um trotz der Lockerungen in Gebieten mit einem erhöhten Infektionsrisiko konkret räumlich reagieren zu können, ergreifen die Landkreise und Kreisfreien Städte künftig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens spätestens dann, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlten werden entsprechend regional oder auf einzelne Einrichtungen begrenzte Maßnahmen ergriffen.

Geltungsdauer
Fast alle Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Donnerstag, 30.04.2020

30. April 2020: Kabinett beschließt weitere Lockerung von Beschränkungen und Öffnung von Einrichtungen bei Einhaltung hygienischer Auflagen

Die Sächsische Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Grundlage sind Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn bleiben

Um eine Ausbreitung des Virus zu reduzieren oder gar zu verhindern, gilt weiterhin die Aufforderung, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das trifft auch für überregionale tagestouristische Ausflüge zu. Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und, das ist neu, deren Partnerin bzw. Partner. Das gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.

Dringend empfohlen wird, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin in Geschäften des Einzelhandels und beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel.

Welche Versammlungen sind erlaubt?

Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Ausgenommen sind Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und weiterer fünf Personen zur Begleitung Sterbender. Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt. Gestattet sind auch der Besuch von Kitas zur Notbetreuung, von öffentlichen und freien Schulen im Zusammenhang mit der geltenden Allgemeinverfügung sowie der Besuch von Bildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren. Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wer darf öffnen?

Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr bleiben grundsätzlich geschlossen und untersagt. Die bereits bestehenden Ausnahmen werden erweitert auf Gedenkstätten, Bibliotheken ausschließlich zur Medienausleihe, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Öffnen dürfen Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.

Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden. Auch Außensportstätten sind zur Nutzung wieder zugelassen, wenn Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann. Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.

Was wird noch gelockert?

Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie die Eigenzutzung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen. Wieder möglich sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung. Was ist weiterhin untersagt?

Die Besuchsverbote in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben mit den bereits bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Geltungsdauer:
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/



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Montag, 23.03.2020

Neue Allgemeinverfügung des Sozialministerium Sachsen

Ab Montag, den 23. März 2020 um 0:00 Uhr, tritt für den gesamten Freistaat Sachsen eine neue Allgemeinverfügung des Sozialministerium Sachsen in Kraft.

Die komplette Verfügung finden Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/ amtliche-bekanntmachunge...

Ab sofort ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund verboten.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  1. die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte),
  3. der Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung des SMS bzgl. Kindertagesstätten und Schulen vom 18. März 2020 sowie zu Tagespflegeinrichtungen entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 20. März 2020 bzw. beruflich veranlassten Kinderersatzbetreuung,
  4. die Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),
  5. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
  6. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
  7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen und zwingend notwendige fachliche Beratungen sowie Blut- und Plasmaspenden), sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten auch in Alten- und Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
  8. Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen),
  9. die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren,
  10. Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
  11. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  12. Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf,
  13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen » unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren

Die triftigen Gründe sind im Falle einer Kontrolle in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Dazu dienen beispielsweise Arbeitgeberbescheinigungen, Betriebs- oder Dienstausweise oder mitgeführte Personaldokumente.

Der Besuch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen wie ambulanten Behindertenwohngruppen u.ä. ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf www.coronavirus.sachsen.de

#WirBleibenZuhause #FürKlaffenbach



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Nachrücker in den Ortschaftsrat



September 2019 - Nachrücker in den Ortschaftsrat

Wie kommt es dazu? Die Sächsische Gemeindeordnung sagt im §68 Abs. 1 Satz 1 aus, dass die Ortschaftsräte den Ortsvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter für die Wahlperiode des Ortschaftsrates wählen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern vertritt die Auffassung, wonach im Falle der Wahl des Ortsvorstehers aus der Mitte des Ortschaftsrates sein Sitz im Ortschaftsrat durch einen Nachrücker (§69 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. §34 SächsGemO) eingenommen wird. In den Ortschaftrat Klaffenbach wird Frau Marielle Lienert(geb. Claus) "Nachrücken".





Der neue Ortschaftsrat



Am Dienstag, den 27. August 2019, tagte zum ersten mal der neu gewählte Ortschaftsrat zur konstituierenden Sitzung im Rathaus Klaffenbach. Dabei wurde u.a. der alte und neue Ortsvorsteher Andreas Stoppke einstimmig wiedergewählt. Als erster und zweiter Stellvertreter wurden Matthias Freitag und Michael Stoppke vorgeschlagen und ebenso einstimmig gewählt. Nun heißt es bis Mai 2024 die gesteckten Ziele zu verfolgen, Probleme zu erörtern und Lösungen zu finden. Wir freuen uns auf eine gute und zielstrebige Zusammenarbeit aller Ortschaftsratsmitglieder und blicken motiviert in die Zukunft. Weitere Informationen rund um Klaffenbach, Neuigkeiten, Baustellen, den Anzeiger, Wohnungsangebote uvm. erhalten Sie wie gewohnt unter www.chemnitz-klaffenbach.de

v.l.n.r.
hinten: Ronny Bochmann (FWK), Michael Stoppke (FWK), Andreas Stoppke (FWK)
vorn:Matthias Freitag (FWK), Torsten Härtig (FWK), Annelie Freitag (FWK), Katrin Schubert (DIE LINKE), Martin Schletter (FWK), Erwin Volkmar Schöpke (AfD)

Foto: Mike Seidel-Schenk
Vielen Dank für Deine schnelle, problemlose Unterstützung





Ortschaft Klaffenbach - Endergebnis



Für Klaffenbach ergibt sich, nach der Wahl vom 26. Mai 2019, folgende Sitzverteilung:

7 Sitze - FWK e.V.
1 Sitz - Die LINKE
1 Sitz - AfD

= 9 Sitze gesamt im Rathaus



Daraus ergibt sich nun folgende, vorläufige Sitzzuteilung (alphabetisch):
Herr Bochmann, Ronny FWK 245 Stimmen
Frau Freitag, Annelie FWK 82 Stimmen
Herr Freitag, Matthias FWK 271 Stimmen
Herr Härtig, Torsten FWK 99 Stimmen
Herr Schletter, Martin FWK 190 Stimmen
Frau Schubert, Katrin Die LINKE 441 Stimmen
Herr Schöpke, Erwin Volkmar AfD 516 Stimmen
Herr Stoppke, Andreas FWK 1140 Stimmen
Herr Stoppke, Michael FWK 199 Stimmen


Ein historisches Wahlergebnis für die Freien Wähler Klaffenbach. Vielen Dank allen Wählerinnen und Wählern für die Unterstützung. Wir halten Sie weiter auf den Laufenden.

*Quelle: Internetseite Stadt Chemnitz



 

Liebe Bürgerinnen und Bürger









Wir, die „Freien Wähler der Gemeinde Klaffenbach“ e.V. sind federführend bei der Realisierung wichtiger Aufgaben in unserem Ortsteil. Wir haben viele Aufgaben, die wir uns in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen haben, mit Leben erfüllt, leider nicht alle.

So wurde der Abwasserkanalbau fertig gestellt und auch im Oberdorf die Straßendecke bis zur B95 erneuert. Zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013 wurde teilweise die Bachmauer und Durchlässe erneuert, ebenso der Abflussbereich am ehemalige Badteich. An der Rödelwaldstraße konnten der Spielplatz erhalten und eine neue Fußgängerbrücke in der Parkanlage in Ordnung gebracht und erneuert werden. Auch der Spielplatz am Wasserschloß wurde wieder erneuert und einer Nutzung zugeführt. Nachdem der neue Anbau an die Turnhalle fertig gestellt wurde, konnte die Sanierung der alten Turnhalle in Angriff genommen werden. Besonders wichtig war ebenso die Erneuerung des Bachgeländers und der dazugehörigen Stützmauer an der Hauptstraße gegenüber dem Rathaus. Für den Erhalt unserer Grundschule wurde ebenfalls viel unternommen. Unsere Grundschule wurde in die Schulnetzplanung der Stadt Chemnitz aufgenommen, was ein wichtiger Schritt ist. Die nötigen Brandschutzmaßnahmen wurden vorgenommen, damit die Betriebserlaubnis erhalten werden konnte. Weitere Baumaßnahmen waren die Errichtung von zwei neuen Straßenlaternen an der Rödelwaldstraße und der Abwasserkanalbau auf der Rudolph-Drechsel-Straße.

Auch kulturell hat sich in unserem Ortsteil viel getan. Das Pyramidenanschieben und der Weihnachtsmarkt der Vereine sind zu einer festen Größe geworden. Da engagieren sich die „Freien Wähler“ sehr bei der Vorbereitung zusammen mit den verschieden Vereinen unseres Ortes. Auch unsere Bibliothek hat sich wieder etabliert. Sie ist nun 2 Mal im Monat für alle Leser geöffnet.

Als kleine Aufgaben, die geleistet wurden und nicht vergessen werden sollen, sind die Sanierung und Reparatur verschiedener Parkbänke u.a. an der Luther-Linde zu nennen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger - die „FREIEN WÄHLER der Gemeinde KLAFFENBACH“ e.V. möchten Ihnen keine Wahlversprechen machen, die in unserer Stadt nicht realisiert werden können, doch eines können und wollen wir Ihnen versichern - wir werden auch weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um unser Klaffenbach für seine Einwohner und Besucher attraktiver, moderner und zukunftssicherer zu gestalten. An dieser Stelle möchten wir uns auch recht herzlich bei allen Helfern und Unterstützern bedanken, die uns stets hilfsbereit zur Seite stehen - DANKE!

26. Mai 2019 - Gehen Sie wählen - Bestimmen Sie mit


Wahlraum:
Gerätehaus der FFW Klaffenbach
Rödelwaldstraße 3









Ergebnis der Wahl von 2014:

Vielen Dank allen Wählern in Klaffenbach die uns ihr Vertrauen wieder entgegengebracht und für ein sensationelles Wahlergebnis für die FWK e.V. gesorgt haben.



Für Klaffenbach ergibt sich somit, nach der Wahl vom 25. Mai 2014, folgender Ortschaftsrat:

5 Sitze - FWK e.V.
2 Sitze - CDU
1 Sitz - SPD
1 Sitz - Die Linke





Unsere Kandidaten für die Wahl 2019





Ronny Bochmann
Dachdecker


Annelie Freitag
Rentnerin


Matthias Freitag
Leitender Angestellter


Mario Görne
Baufacharbeiter


Torsten Härtig
Klempner


Marielle Lienert
Diplom-Kauffrau


Rainer Pech
Automobilmechaniker


Carsten Reusch
Technischer Mitarbeiter


Martin Schletter
Landmaschinen-
mechanikermeister


Andreas Stoppke
Fahrdienstleiter


Michael Stoppke
Bürokaufmann


Mike Wrobel
Theaterleiterassistent


Sie fragen, wir antworten



Unklarheiten sind da, um beseitigt zu werden. Brennt auch Ihnen eine Frage unter den Nägeln, so scheuen Sie sich nicht uns diese zu stellen. Zusammen mit unserer Antwort werden wir diese dann schnellstmöglich hier veröffentlichen.

Senden sie Ihre Frage einfach an: fragen@freie-waehler-klaffenbach.de




In wie weit stehen Sie als "Freie Wähler Klaffenbach" im Zusammenhang mit der bundesweit agierenden Partei "FREIE WÄHLER"?

In gar keinem Zusammenhang. Wir, die "Freien Wähler der Gemeinde Klaffenbach" e.V., sind ein Verein, der in keinerlei Zusammenhang mit der Partei "Freie Wähler" steht. Wir vertreten unabhängig und parteilos die Interessen unseres Ortsteils.


Welche Neuigkeiten gibt es zum Breitbandausbau in Klaffenbach?

Hier soll in den nächsten 2 Jahren, also bis Ende 2020, der Ausbau durchgeführt werden. Hierzu gibt es am 28.03.2019 um 19:00 Uhr im Krystallpalast eine Informationsveranstaltung für alle Hausbesitzer in Klaffenbach.


Wie steht es um das Bauvorhaben an unserer Grundschule?

Hier steht aktuell immer noch die Fertigstellung des Brandschutzes im Vordergrund um die Betriebserlaubnis aufrecht zu erhalten. Sobald dieses Vorhaben abgeschlossen und abgenommen ist, kann und darf eine weitere Sanierung unserer Grundschule in den Haushalt der Stadt Chemnitz aufgenommen werden. Zum Wohle der Kinder hoffen wir weiterhin auf eine baldige und qualitativ ordentliche Beendigung dieses Bauvorhabens und werden auch weiterhin alles in unserer Macht stehende tun um dies voran zu treiben.


Bleibt der Ortschaftsrat in Klaffenbach weiterhin bestehen?

Ganz klar und deutlich - JA! Es wurde in jüngster Vergangenheit an einigen Stellen berichtet, dass die Stadt Chemnitz wegen Einsparmaßnahmen die Ortschaftsräte auflösen möchte. Dabei handelt es sich lediglich um Einsparungskonzepte, welche von externen Firmen für Chemnitz erstellt worden. Was viele Bürger und auch die Presse jedoch nicht wissen - so einfach funktioniert das nicht. Zwischen der Stadt Chemnitz und den Ortschaftsräten gibt es einen gültigen Vertrag, welcher besagt, dass der Ortschaftsrat nur im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst werden kann. Im Klartext: Solange der Ortschaftsrat Klaffenbach einer Auflösung nicht zustimmt, wird es auch nicht zu einer Auflösung des Ortschaftsrates kommen.

Durch erhebliches Mitwirken der "FWK" e.V. konnte bisher für Klaffenbach folgendes erreicht werden:



  • 1. Bürgerversammlung nach der Wiedervereinigung im Ort (Themen u.a: Bau Wasserleitung Abwasserbehandlung, Entwicklungsmöglichkeiten von Handel , Landwirtschaft und Gewerbe, perspektivische Entwicklung des ungenutzten und maroden Wasserschlosses - Februar 1991)
  • Die komplette Rekonstruktion und Umbau des Wasserschlosses als ein Kultur- und Tourismusschwerpunkt der Region sowie die Neugestaltung des Wasserschlossumfeldes und dessen verkehrstechnische Anbindung.
  • Der Ausbau des Bergweges, Eisenweges und des Wasserschlossweges
  • Die Beschrankung der Bahnanlagen
  • Der Gehwegbau in den Bereichen Würschnitztalstraße, Klaffenbacher Hauptstraße, Adorfer Straße und Chemnitzer Straße
  • Der Bau eines Spielplatzes im Schulwald (Oktober 1991)
  • Die Durchsetzung der Baugebiete Am Steinbruch, Eschenweg, Am Kirchberg, Kircheck, Am Silberbach und Am Golfplatz
  • Die Sanierung der Turnhalle (65 TDM, Mai 1992)
  • Abriss der ehemalige Post gegenüber des Rathauses und Bau eines Parkplatzes (April 1993)
  • Die Renaturierung des Altlastenstandortes Garagenplatz an der Rödelwaldstraße (September 1993)
  • Durch die Bemühungen der "FWK" e.V. erhielt Klaffenbach vom früheren sächsischen Ministerpräsident Herrn Biedenkopf den Status „Staatlich anerkannter Ausflugsort“ (März 1995)
  • Ablehnung des Baues einer Windparkanlage (20 Windkraftanlagen) im Bereich der Annaberger Straße. (April 1995)
  • Organisation des ersten Pfingstfestes am Wasserschloss, es fand einen riesigen Zuspruch (18.000 Besucher - Pfingsten 1995).
  • Die Erneuerung des Gasnetzes
  • Die Fertigstellung der Trinkwasserleitung und Bau von 2 Hochbehältern
  • Um die Zwangseingemeindung zu verhindern, wurde mit der Stadt Chemnitz ein umfangreicher Eingemeindungsvertrag durchgesetzt (z.B. keine Anschlussgebühr für Abwasser und keine Straßenausbaubeiträge - April 1996)
  • Ein neues Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereichen Würschnitztalstraße , Klaffenbacher Hauptstraße, Adorfer Straße, Chemnitzer Straße, Wasserschlossweg
  • Neubau Kindergarten durch die AWO Chemnitz (Mai 2001)
  • City-Bahn „Haltepunkt Klaffenbach“ (Birkencenter) wird durchgesetzt (Dezember 2002)
  • Ausbau des Kreuzungsbereiches Annaberger Straße - Klaffenbacher Hauptstraße (Unfallschwerpunkt - Oktober 2003)
  • Neubau Mühlenbrücke (Mai 2004)
  • Neubau Bachdurchlass an Klaffenbacher Hauptstr. 52.
  • Änderung des Straßenreinigungszyklus
  • Die „Freien Wähler“ bekennen sich einstimmig zum Erhalt der Grundschule und leiten erfolgreich Maßnahmen gegen eine gleitende Aufhebung ein. (April 2005)
  • Der Neubau des Feuerwehrgerätehaus (September 2007) sowie die Zusage für den Anbau und die Sanierung der Turnhalle.
  • Errichtung eines Bevölkerungswarnsystems (Hochwassersirenen) (2011)
  • Fertigstellung des Abwasserbeseitigungssystems(2014)
  • Anlegen von Parkflächen an der Kindertagesstätte für Eltern(2011)
  • Erhalt und weitere Förderung der Grundschule (dauerhaft)
  • Fertigstellung der Ringstraße mit Straßenbeleuchtung und öffentl. Widmung in Zusammenarbeit mit den Anwohnern "Am Kircheck"(2013)
  • Unterstützung der ortsansässigen Vereine (dauerhaft)
  • Gründung eines Festkomitees zur weiteren Brauchtumspflege im Ortsteil (2012)
  • Weitere Genehmigungen zum Bau von Einfamilienhäusern (2016)
  • Schnelles Internet bereits im oberen Ortsteil (2014)




Zur Geschichte der „FWK“ e.V.



In den letzten beiden Monaten des Jahres 1989 und zu Beginn des Jahres 1990 fanden sich - bedingt durch die politische Wende - um die 30 engagierte Klaffenbacher Bürgerinnen und Bürger zusammen, mit dem gemeinsamen Ziel, die Zukunft unseres Heimatdorfes wesentlich mitzugestalten. Die ersten freien Kommunalwahlen wurden auf den 6. Mai 1990 gelegt. Nach den geltenden Wahlgesetzen konnten sich nur bestehende politische Parteien bzw. juristisch eingetragene Wählervereinigungen zur Wahl stellen. Aufgrund des Mangels an Notaren bzw. deren damals heilloser Überlastung, war es für uns "Klaffenbacher Patrioten" zeitlich unmöglich, bis zum 6. Mai, eine juristisch eingetragene, wählbare Vereinigung zu gründen.Wir hatten alle große Bedenken, einer der bestehenden, altlastbehafteten Parteien beizutreten. Über eines bestand Einigkeit - es sollte ein demokratischer Neuanfang werden! Letztendlich fiel die Entscheidung, in die neu gegründete "Deutschen Sozialen Union" (DSU) einzutreten.

Der 1. Wahlkampf wurde mit vollem Engagement aller Beteiligten geführt. Dabei scheuten wir keine Zeit, keine Mühen und keine Kosten. Das Ergebnis war ein voller Erfolg. Wir erhielten 68,73 Prozent der abgegebenen Stimmen. Damit bekamen wir 13 der insgesamt 19 Mandate im Klaffenbacher Gemeinderat. Doch das war noch nicht alles. Auch der 1. frei gewählte Bürgermeister von Klaffenbach - nach fast 57-jähriger Diktatur - kam aus unseren Reihen. Unser Hauptziel, den altlastbehafteten CDU-Bürgermeister abzuwählen, war damit erreicht. Zudem hatten wir noch die absolute politische Mehrheit im Klaffenbacher Rathaus. Nun begannen wir - mit teilweise ungeheurem Zeitaufwand - zielstrebig mit der vielseitigen Neugestaltung unseres Heimatortes und mit der Umsetzung unseres Wahlprogramms.

Doch es dauerte nicht lang, da zogen "am politischen Himmel" Wolken auf. Einerseits begann in den politischen Machtzentren der DSU der Kampf der Lobbyisten um einträgliche Posten, Ämter und die damit verbundenen persönlichen Vorteile. Andererseits war diese neue DSU, die immerhin zur Volkskammerwahl am 18. März 1990 ein beachtliches Ergebnis erreicht hatte (in Klaffenbach stimmten die Wählerinnen und Wähler: CDU 37,85; DSU 34,37 und PDS 7,88 Prozent), den bundesweit etablierten Parteien schon ein gewisser Dorn im Auge. So mussten wir gar nicht lange warten bis die anfänglich herzlichen Symphatiebekundungen einer kühlen Reserviertheit wichen - und das vor allem bei den Parteien mit dem "C" im Namen.

Wir sahen uns dieses Schauspiel nicht sehr lange an. Schon bald reifte der Entschluss, unsere Kräfte ausschließlich auf Klaffenbach zu konzentrieren. Im Jahr 1993 traten wir geschlossen aus der DSU aus. Am 25. Juni 1993 gründeten wir die Vereinigung "FREIE WÄHLER der Gemeinde KLAFFENBACH" e.V., welche am 18. Februar 1994 beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer 1250 in das Vereinsregister eingetragen wurde. Seither beschränken sich unsere erfolgreichen politischen Tätigkeiten allein auf Klaffenbach.

An dieser Stelle soll einmal an alle, die in unserer Vereinigung zum Wohle unseres Heimatortes und seiner Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt haben, herzlich Danke gesagt werden.

Ein ganz besonderer Dank gilt unserem Gründungsmitglied, dem langjährigen erfolgreichen Bürgermeister (1990 bis 1996) und Ortsvorsteher (1997 bis 2004) von Klaffenbach, unseren lieben Herrn Armin Donner! Er hat sich über 14 Jahre gewissenhaft, selbstlos und aufopferungsvoll für sein Dorf eingesetzt. Dabei hat er herausragende Erfolge erzielt. Wir wünschen ihm beste Gesundheit sowie viel Glück und Freude im wohlverdienten Ruhestand.







Historisches Material seit 1990



DSU - Das Kommunalpolitische Grundsatzprogramm 1990
Hier lesen
Die Gründung der "FWK" e.V. 1993/94
Hier lesen
Das Wahlprogramm der "FWK" e.V. 1994
Hier lesen


Rückblick - Ortschaftsratswahlen seit 1999



Stimmenanteile


Jahr Wbt. FWK CDU SPD Linke FDP AfD
1999 65,1 36,5 36,0 20,8 - 6,6 -
2004 53,3 26,3 39,4 14,5 15,5 4,3 -
2009 58,9 36,2 32,8 14,5 9,9 6,6 -
2014 56,7 46,2 19,6 10,7 16,1 7,2 -
2019 74,1 63,5 6,7 5,8 11,0 - 12,9


Sitzverteilung


Jahr Gesamt FWK CDU SPD Linke AfD
1999 12 5 5 2 - -
2004 12 3 5 2 2 -
2009 12 5 4 2 1 -
2014 9 5 2 1 1 -
2019 9 7 - - 1 1

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